FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sexualisierte Gewalt ist jede Form von Gewalt, die mittels einer sexuellen Handlung ausgeübt wird. Eine sexuelle Handlung ist jede Handlung mit oder ohne Körperkontakt, die einen sexuellen Bezug hat und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung garantiert, zu jedem Zeitpunkt frei über die eigene Sexualität entscheiden zu können. Ein besonderer Aspekt dieser Freiheit ist die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. In pädagogischen Kontexten ist zu differenzieren: Es gibt grenzverletzende, übergriffige sowie strafrechtlich relevante Formen der sexualisierten Gewalt.

Gerade in der pädagogischen Arbeit kann es schnell zu Grenzverletzungen wie einer unbeabsichtigten Berührung oder verbalen Verletzung kommen. Im Unterschied zu den Grenzverletzungen geschehen sexuelle Übergriffe jedoch nicht unbeabsichtigt. Sie finden gezielt statt und verletzen die Intimsphäre eines Kindes, Jugendlichen oder Schutzbefohlenen. Zu den strafrechtlichen Formen sexualisierter Gewalt zählen vor allem die Straftatbestände gem. §§ 174ff. StGB.

Zu den Gesetzestexten im Strafgesetzbuch (StGB)

Alle Formen sexualisierter Gewalt können Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene schwer traumatisieren. Das Ausmaß der Traumatisierung hängt vom individuellen Entwicklungstand, von der Art der Beziehung des Betroffenen zum Täter oder zur Täterin sowie auch von der Dauer des Erlebens ab.

Viele Betroffene beschreiben Gefühle wie Vertrauensverlust, Sprachlosigkeit, Schuld, Scham, Ohnmacht, Angst und Zweifel. Die Folgen können schwerwiegend und langfristig sein; sie reichen von gesundheitlichen Probleme im seelischen wie körperlichen Bereich bis hin zur soziale Bindungs- und beruflichen Leistungsfähigkeit. Daraus ergeben sich Einflüsse auf die privaten, beruflichen und wirtschaftlichen Lebensumstände.

Die meisten Betroffenen erleiden sexualisierte Gewalt im sozialen Nahbereich - Mädchen überwiegend im familiären und Jungen überwiegend im außerfamiliären Kontext. Das Risiko für Kinder, von sexualisierter Gewalt betroffen zu sein, ist höher, wenn sie in einem geschwächten familiären und sozialen Umfeld aufwachsen. Oft sind sie hierdurch empfänglicher für die manipulativen Strategien der Täter und Täterinnen.

Die überwiegend männlichen Täter (ca. 20 Prozent sind Frauen) kommen aus allen sozialen Schichten und begehen ihre Taten in der Regel planvoll und gezielt. Sie folgen demnach einer bestimmten Strategie, um sexualisierte Gewalt ausüben zu können. Die Täter und Täterinnen wissen genau, wen sie ansprechen müssen und wer leicht zu ihrem Opfer werden kann. Die Täter- und Täterinnen-Strategien sind umfangreich und haben zumeist alle das Ziel, Kinder oder Jugendliche aktiv in das Missbrauchsgeschehen einzubinden und die Tat schrittweise vorzubereiten. Es handelt sich um eine Abfolge vorbereitender Schritte, die auch Grooming-Prozess genannt wird. Am Anfang steht zumeist das Erschleichen des Vertrauens eines Kindes oder Jugendlichen, indem die Täter*innen ihm besondere Anerkennung und Wertschätzung schenken. Vor allem Kinder und Jugendliche, die in einem geschwächten sozialen Umfeld aufwachsen, sind empfänglich für diese Form der positiven Zuwendungen. Es folgen Schritte wie das regelmäßige körperliche Berühren des Kindes oder Jugendlichen im Sinne einer Desensibilisierung, die mentale Manipulation, die Verpflichtung zur Verschwiegenheit mittels emotionalen Drucks und Androhung schlimmster Konsequenzen bis hin zur eigentlichen Tat.

Im Hinblick auf sexualisierte Gewalt vertritt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber den Taten und Tätern wie Täterinnen. Um diese Taten und somit sexualisierte Gewalt in ihren Einrichtungen und Arbeitsbereichen zu verhindern, ist es ihr Ziel, eine achtsame Haltung und Schutzverfahren in die praktische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu integrieren. Hierzu gehören selbstverständlich auch  Schutzkonzepte zur Prävention von sexualisierter Gewalt in allen Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Einrichtungen der Landeskirche Hannovers.

Wenn Sie Informationen über Abläufe im Krisen- und Verdachtsfall sowie interne wie externe Hilfen oder Möglichkeiten einer materiellen Entschädigung als Betroffener oder Betroffene einholen möchten, melden Sie sich der Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt. Ansprechperson ist Pastorin Dr. Karoline Läger-Reinbold. Auf Wunsch steht auch ein männlicher Gesprächspartner zur Verfügung.

Hinweise zur unabhängige Information und Beratung erhalten Sie hier.

Betroffene von sexualisierter Gewalt können einen Antrag auf  individuelle finanzielle Leistungen an die Landeskirche richten, über den eine Unabhängige Kommission entscheidet.

Diese Leistungen sind als Anerkennung des Leids zu verstehen. Die Ansprechstelle berät und begleitet die Antragsteller wie Antragstellerinnen auf Wunsch. Sie arbeitet unabhängig und ist nicht an Weisungen des Landeskirchenamtes oder anderer kirchlicher Stellen gebunden.

Darüber hinaus können Betroffene Unterstützungsleistungen zur Minderung des Leids erhalten, die nicht (mehr) über die Sozialversicherung gedeckt werden können. Bitte erkundigen Sie sich in der Ansprechstelle.

/praevention-lkh/Fuer-Betroffene

Prävention von sexualisierter Gewalt bedeutet vor allem das Bereitstellen und Implementieren von Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in der kirchlich-pädagogischen Arbeit.

Auf der Ebene der Primärprävention geht es darum, alle Möglichkeiten zur Ausübung von sexualisierter Gewalt bereits im Vorfeld zu vermeiden. Eine 100prozentige Sicherheit kann niemand gewährleisten, jedoch stehen den Institutionen heute verschiedene, schützende Maßnahmen zur Verfügung, die sich in einem institutionellen Schutzkonzept bündeln lassen. Dies können beispielsweise konkrete Handlungsanweisungen für die praktische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Fortbildungen für alle Mitarbeitenden, die Einrichtung eines Beschwerdemanagements, die Bereitstellung von Schutzbeauftragten, die Zusammenarbeit mit Fachexperten und Fachexpertinnen, spezifische Maßnahmen im Einstellungsverfahren wie die verpflichtende Teilnahme an Schulungen mit einer sich anschließenden schriftlichen Anerkennung der Werte und Normen (Verhaltenskodex oder Leitbild) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen (schriftliche Vereinbarungen zum Arbeitsvertrag) sowie selbstverständlich die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses sein. Wichtig ist darüber hinaus, dass Institutionen sich im Hinblick auf die Prävention von sexualisierter Gewalt als lernende Institution verstehen und die Analyse von Risiken und Gefahren in wiederkehrend reflexive Prozesse gehört.

Gerne unterstützen wir Sie in ihrem Vorhaben, beraten umfassend zum Thema Prävention von sexualisierter Gewalt und stehen Ihnen auch für die Durchführung von Schulungen zur Verfügung.

Im Sinne einer betroffenenorientierten Grundhaltung ist eine Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt nötig. Dabei geht es um die Auseinandersetzung mit der institutionellen Vergangenheit und um die Anerkennung fehlerhafter Strukturen in der eigenen Institution. Nur auf diese Weise erfahren Betroffene tatsächlich eine Anerkennung ihres erlittenen Leids. Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit beinhaltet deshalb unbedingt die Bereitschaft zu einer Organisationsanalyse, die Gefahren und Risiken für das Vorkommen von sexualisierter Gewalt in allen kirchlichen Bereichen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aufdeckt. Es geht jedoch nicht darum, Gefahren oder Risiken personenzentriert, sondern situations- und handlungsorientiert zu ermitteln und zu betrachten. Es geht darum, langfristig eine Haltung gegen sexualisierte Gewalt in die Institution zu etablieren und somit Kinder und Jugendliche in der Institution vor sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende zu schützen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat sich zu einer umfasssenden Aufarbeitung verpflichtet.

Die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers hat einen Krisenplan erstellt, der die Handlungsschritte für das Vorgehen im Falle des Verdachts auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen und Arbeitsbereichen beschreibt.

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