
Sexualisierte Gewalt meint jedes Verhalten, das, alters- und geschlechtsunabhängig, die Intimsphäre verletzt und gegen den Willen der betroffenen Person geschieht oder auch unter Umständen, in denen diese aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, sprachlichen oder geistigen Unterlegenheit und unter Ausnutzung einer Machtposition nicht zustimmen kann. Sexualisierte Gewalt schließt neben körperlicher Schädigung auch verbale Drohungen, Zuwendungsentzug oder psychische Manipulation ein wie z. B. das Auferlegen von Heimlichkeiten oder Zwängen. Die Betroffenen werden zu Sexualobjekten herabgewürdigt.
Zwischen der Sexualität von Kindern und Erwachsenen besteht ein unüberbrückbarer Unterschied. Das ungleiche Macht- und Kräfteverhältnis führt zu Grenzüberschreitungen.
Es geht nicht um Sexualität oder sexuelle Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, sondern um die Befriedigung von Bedürfnissen der Täter und Täterinnen (z. B. sexuelle Erregung, Machtausübung…). Die Würde und Integrität der betroffenen Kinder und Jugendlichen wird komplett missachtet.
In allen Arbeitsbereichen der Landeskirche, insbesondere aber in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, gilt es, wachsam zu sein und entschieden gegen sexualisierte Gewalt einzutreten. Orientierung für dieses sensible Feld in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bietet insbesondere die Broschüre „Kindeswohl“ der Materialien zur Prävention sexualisierter Gewalt (Menüpunkt „Materialien“).