Handeln im Verdachtsfall

In Fällen sexualisierter Gewalt hat der Schutz Betroffener oberste Priorität.

Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Ruhe bewahren!
  2. Glauben schenken
  3. Ernst nehmen, Zuhören, Beobachten
  4. Dokumentation (anonymisiert und für Dritte unzugänglich)
  5. Selbstreflexion, ggf. Beratung mit einer (Fach-) Beratungsstelle
  6. Interventionsplan der Landeskirche: Superintendent*in informieren
  7. Bedürfnisse Betroffener im Blick behalten